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Ein Unfall, eine Erkrankung, Pflegebedürftigkeit... all das sind Situationen die dazu führen können, dass Menschen nicht mehr in der Lage sind ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen.
Vielfach richtet in solchen Fällen ein örtliches Amtsgericht (Abteilung für Betreuungssachen) eine Betreuung ein. Der Betreuer oder die Betreuerin ist nur für bestimmte Aufgabengebiete zuständig, beispielsweise zur Regelung von finanziellen Angelegenheiten. Manchmal ist eine Betreuung auch nur deshalb erforderlich, um eine ordnungsgemäße Vertretung in Gerichtsverfahren oder gegenüber Behörden, Krankenkassen oder Vermietern sicherzustellen.
Sie stimmen sicher mit mir darin überein, dass Ihre persönlichen Angelegenheiten nur dann von Dritten professionell übernommen werden können, wenn diese über bestimmte Voraussetzungen verfügen:
- Die Fähigkeit zur absoluten und getreuen Umsetzung Ihres Willens
- Eine hohe fachliche Kompetenz
- Die Bereitschaft zur Rechenschaftslegung gegenüber einer Person Ihres Vertrauens
Frau Rechtsanwältin Eckert-Böhm arbeitet seit fast 20 Jahren als Betreuerin in rechtlichen Angelegenheiten. Die Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags von Betroffenen ist dabei ebenso selbstverständlich wie eine kompetente Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Angehörigen.
Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit finden Sie unter Portfolio.
Sie wollen vermeiden, dass ein Gericht oder wirtschaftlich interessierte Angehörige zu Ihren Lebzeiten über Ihr Schicksal bestimmen?
Dann nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
Ich berate Sie gerne über Ihre Möglichkeiten zur Umsetzung Ihrer Wünsche und Vermeidung einer Betreuung.